Sagt mal, kann ich einen Grundbuchauszug auch im Internet bekommen (so ähnlich wie beim Handelsregister) oder muss mein Chef dahin gehen bzw. herschicken lassen?
Danke
Grundbuchauszug im Internet?
- Lena
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Das geht nur wenn er für das jeweilige Bundesland registriert ist. Bei Auszügen besteht ja kein öffentliches Intresse, so dass die jeder anfordern kann. Grade auch von RA'en ist ja das Intresse immer glaubhaft zu machen. Deswegen geht es nicht so ohne weiteres mit der Freischaltung...
Einfach mal auf der HP für euer Bundesland gucken was da an Bedingungen stehen wann sich ein RA registrieren und die Auszüge selbst einholen kann.
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Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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Nicht unbedingt - eine SOftware wird in den meisten Fällen noch nicht mal eine spezielle benötigt.
Die meisten BL arbeiten wohl schon mit SolumWeb (Webbasierte Form von SolumStar), so dass man die Auszüge einfach über ne HP abrufen kann. Aber das Freischalten an sich (die Prüfung ob man Notar/Anwalt sonst was ist, die Vergabe des Passwortes, die Einrichtung des Accounts), dafür fallen die € 500,00 an. Wenn man nicht viele Auszüge braucht, lohnt das nicht...
Ne spezielle Software wird eigentlch nicht benötigt... In den meisten FÄllein reicht ein internetfähiger PC
http://www.bnotk.de/Service/Elektronisc ... dbuch.html
Die meisten BL arbeiten wohl schon mit SolumWeb (Webbasierte Form von SolumStar), so dass man die Auszüge einfach über ne HP abrufen kann. Aber das Freischalten an sich (die Prüfung ob man Notar/Anwalt sonst was ist, die Vergabe des Passwortes, die Einrichtung des Accounts), dafür fallen die € 500,00 an. Wenn man nicht viele Auszüge braucht, lohnt das nicht...
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naja lohnen hin oder her, aber es ist äußerst praktisch wenn man "mal eben" n Grundbuchauszug ziehen kann, als wenn man erstmal 15 km fahren muss und dann noch jemanden finden muss, der einen hinfährt..
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Ich find das auch total praktisch mit den Grundbuchauszügen. Wenn dein Chef dafür allerdings extra zu Gericht fahren muss, dann würde ich bei einem Notar in der Gegend nachfragen, ob der den eben ziehen kann. Natrülich Vollmacht, evtl. Titel oder anwaltliche Versicherung an den Notar schicken.
Das berechtigt den bevollmächtigten Notar m. E. nicht, einen GB zu holen, insbesondere keine Vollmacht, von wem auch, und keine anwaltliche Versicherung.Natrülich Vollmacht, evtl. Titel oder anwaltliche Versicherung an den Notar schicken.
ich mich dir ja keinen Vorwurf.
Der Notar darf dieses über Internet aber nicht aufgrund eurer anwatlichen Versicherung bzw. Vollmacht.
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