Änderung Wegerecht durch Urteil

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Balou_3008
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#1

13.04.2022, 07:55

Hallo ich habe eine Frage zur Änderung eines Wegerechts.

Ich habe hier zwei Parteien, die uns ein Urteil vorgelegt haben, in dem sie einen Vergleich geschlossen haben, dass das eingetragene Wegerecht verlegt werden soll und die Lage in der Anlage beigefügt wurde. Dann geht es noch weiter mit der genauen Beschreibung der Ausübung des Wegerechts.

Meine Frage zunächst, muss ich hier ein Verhandlungsprotokoll erstellen oder reicht eine einfache Unterschriftsbeglaubigung? Die Parteien sind offensichtlich zerstritten.

Dann Inhaltlich, reicht es wenn im Text einfach nur steht, dass das Wegerecht gem. Urteil vom... verlegt wird mit entsprechendem Hinweis auf die Anlage oder muss auch die Genaue Ausübung des Wegerechts mit aufgenommen werden?

Im Urteil steht weiter, die Änderung wird auf Kosten der Beklagten durchgeführt, die Beklagte beantragt bereits jetzt die Änderung im Grundbuch. Die Kläger verpflichten sich ihrerseits alle Erklärungen abzugeben, die zur Änderung der Eintragung erforderlich sind.

Es müssen aber beide Parteien bei uns unterschreiben richtig?
Feldhamster
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#2

13.04.2022, 18:23

Ist ein Urteil nicht eine öffentliche Urkunde nach § 29 GBO?
Balou_3008
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#3

19.04.2022, 08:53

Ach so, das habe ich gar nicht bedacht. Also meinst du, dass wir als Notariat das Urteil praktisch nur weiterleiten und den Antrag daraus stellen?
Feldhamster
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#4

19.04.2022, 17:57

So würde ich es zunächst machen, ggf. mit der Bitte, die Akten des Prozessgerichts beizuziehen. Wenn das GB-Amt meinen sollte, dass das nicht reicht, wird es eine Zwischenverfügung erlassen mit genauen Hinweisen.
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