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Treuhandauflage wegen Hausgeldrückständen

Verfasst: 17.03.2022, 11:58
von Danni
Hallochen :)

Also ich erhalte hier heute die benötigte Verwalterzustimmung unter einer Treuhandauflage. Habe ich so noch nie gesehen und ich suche jetzt schon ewig nach einem Nachweis, dass das unzulässig ist. Davon gehe ich hier nämlich aus ...

Aufgelistet werden die Hausgeldrückstände (ca. 6.300 €) und dann wird sich wohl noch ein Anwalt bei uns melden, und dessen Kosten sollen dann auch aus dem Kaufpreis (10.000 €) gezahlt werden. Sonst darf die Zustimmung nicht genutzt werden.

Dürfen die das? Ich denke nicht ... brauche aber einen Nachweis hierzu. Ich finde überall nur was zum Thema Notarkosten für die Zustimmung, aber eben nichts, wo von Hausverwaltungen gesprochen wird.

Kann mir da jemand helfen? Danke.

Re: Treuhandauflage wegen Hausgeldrückständen

Verfasst: 17.03.2022, 22:13
von Notariatsoldie
Die Veräußerungsbeschränkung kann vereinbart werden, um das Eindringen persönlich oder wirtschaftlich unzuverlässiger Personen zu verhindern. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grunde versagt werden, die in der Person des Erwerbers liegen muss (OLG Frankfurt/Main, NZM 2006, 380 - BayObLG, WEG 1999, 38 - OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1103)
Zitierung Rechtsprechung aus Würzburger Notarhandbuch 4. Aufl., Seite 955

Somit ist der erteilte Treuhandauftrag unzulässig, da er in der Person des Veräußerers begründet ist.

Re: Treuhandauflage wegen Hausgeldrückständen

Verfasst: 18.03.2022, 09:22
von Danni
Vielen lieben Dank :)

Das leite ich denen mal weiter ...