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Beglaubigung Löschung Wohnrecht

Verfasst: 06.02.2022, 11:53
von Maximus
Mandant möchte Wohnrecht der verstorbenen Schwiegermutter löschen lassen.

Erbschein wurde als notariell beglaubigte Kopie dem nicht beglaubigten/beurkundeten Löschungsantrag beigelegt, wie immer.

Rechtspfleger moniert die nicht beglaubigte Unterschrift auf dem Antrag. :augenreib


Ne Rechtsgrundlage ist nicht angegeben.


Wie bekomme ich das am Besten aus der Welt?
Nach welcher Rechtsgrundlage muss die Unterschrift auf dem Antrag nicht beglaubigt sein?


Naja, Notariat bearbeite ich momentan nur, weil Not an Damen ist... :panik

Re: Beglaubigung Löschung Wohnrecht

Verfasst: 06.02.2022, 12:41
von Feldhamster
Das AG Dortmund verlangt eine Sterbeurkunde, ansonsten notarielle Beglaubigung mit Erbnachweis:
https://www.ag-dortmund.nrw.de/aufgaben ... /index.php

Re: Beglaubigung Löschung Wohnrecht

Verfasst: 07.02.2022, 12:29
von Maximus
Nach Telefonat:
Notariell beglaubigter Erbschein (als Todesnachweis bei einem Recht, das nicht vererbt werden kann) + schriftlicher Auftrag des/der Eigentümer reicht aus, der Rechtspfleger hat zugegeben ein Brett vorm Kopf gehabt zu haben.

Aber trotzdem :thx

Re: Beglaubigung Löschung Wohnrecht

Verfasst: 07.02.2022, 16:40
von AnjaZ
Ich rufe bei unklaren Sachen beim Gericht an; auch Rechtspfleger "haben mal ein Brett vor dem Kopf" und schon ist die Sache auf dem schnellen Dienstweg erledigt.

Re: Beglaubigung Löschung Wohnrecht

Verfasst: 07.02.2022, 17:52
von Maximus
Ich auch, aber ich dachte, ich hätte selbst das Brett vorm Kopf :patsch