Mandant möchte Wohnrecht der verstorbenen Schwiegermutter löschen lassen.
Erbschein wurde als notariell beglaubigte Kopie dem nicht beglaubigten/beurkundeten Löschungsantrag beigelegt, wie immer.
Rechtspfleger moniert die nicht beglaubigte Unterschrift auf dem Antrag.
Ne Rechtsgrundlage ist nicht angegeben.
Wie bekomme ich das am Besten aus der Welt?
Nach welcher Rechtsgrundlage muss die Unterschrift auf dem Antrag nicht beglaubigt sein?
Naja, Notariat bearbeite ich momentan nur, weil Not an Damen ist...
Beglaubigung Löschung Wohnrecht
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Das AG Dortmund verlangt eine Sterbeurkunde, ansonsten notarielle Beglaubigung mit Erbnachweis:
https://www.ag-dortmund.nrw.de/aufgaben ... /index.php
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Nach Telefonat:
Notariell beglaubigter Erbschein (als Todesnachweis bei einem Recht, das nicht vererbt werden kann) + schriftlicher Auftrag des/der Eigentümer reicht aus, der Rechtspfleger hat zugegeben ein Brett vorm Kopf gehabt zu haben.
Aber trotzdem
Notariell beglaubigter Erbschein (als Todesnachweis bei einem Recht, das nicht vererbt werden kann) + schriftlicher Auftrag des/der Eigentümer reicht aus, der Rechtspfleger hat zugegeben ein Brett vorm Kopf gehabt zu haben.
Aber trotzdem
- AnjaZ
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Ich rufe bei unklaren Sachen beim Gericht an; auch Rechtspfleger "haben mal ein Brett vor dem Kopf" und schon ist die Sache auf dem schnellen Dienstweg erledigt.
Gruß Anja
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