Grundbuch Grunddienstbarkeit Grundstücksgrenzen Winkelstein
Verfasst: 05.01.2022, 11:45
Hallo liebe Mitglieder!
Unser Mandant und dessen Nachbarn haben sich mündlich jeweils mit der Anbringung von Winkelstützen auf der Grundstücksgrenze einverstanden erklärt, um ein etwaiges Abrutschen unseres Grundstücks auf das Nachbargrundstück zu vermeiden und eine bessere Abzäunung zu ermöglichen.
Da die Winkelstützen zum Teil unterhalb der Erde verlaufen - je nachdem, wessen Grundstück höher oder niedriger liegt -, mithin jeweils 50 cm Fußslänge teilweise in das Grundstück unseres Mandanten und in dessen Grundstück hineinragen, möchte er, dass dies vertraglich festgehalten werde, und zwar bevor das Grundstück des Mandanten veräußert wird, um eine spätere Auseinandersetzung mit dem Neueigentümer zu vermeiden. Die Gegenseite hat hierzu anwaltlich lediglich einen schuldrechtlichen Vertrag aufsetzen lassen ?! Angezeigt wäre doch die Eintragung eine dem Interessen dienende Grunddienstbarkeit, damit die Vereinbarung auch etwaige Rechtsnachfolger bindet, die vielleicht wie folgt aussehen:
„Der Eigentümer des Grundstücks (Mandant), Gemarkung …., hat entlang seiner Grundstücksgrenze zum Grundstück, Gemarkung …, beginnend von der Straße bis zu einer Länge von 6 m die 50 cm Fußlänge unterhalb der Erde in sein Grundstück hineinragenden Winkel zu dulden.“
Ebenso müsste sich die Gegenseite verpflichten:
„Der Eigentümer des Grundstücks (Nachbar), Gemarkung …., hat entlang seiner Grundstücksgrenze zum Grundstück, Gemarkung …, beginnend von dem Ende seines Grundstücks bis zu einer Länge von 4 m die 50 cm Fußlänge unterhalb der Erde in sein Grundstück hineinragenden Winkel zu dulden.“
Ich bin für jede Anregung bzw. jeden Hinweis dankbar!!!
Vorab schon mal, vielen Dank für eure Hilfe!
Unser Mandant und dessen Nachbarn haben sich mündlich jeweils mit der Anbringung von Winkelstützen auf der Grundstücksgrenze einverstanden erklärt, um ein etwaiges Abrutschen unseres Grundstücks auf das Nachbargrundstück zu vermeiden und eine bessere Abzäunung zu ermöglichen.
Da die Winkelstützen zum Teil unterhalb der Erde verlaufen - je nachdem, wessen Grundstück höher oder niedriger liegt -, mithin jeweils 50 cm Fußslänge teilweise in das Grundstück unseres Mandanten und in dessen Grundstück hineinragen, möchte er, dass dies vertraglich festgehalten werde, und zwar bevor das Grundstück des Mandanten veräußert wird, um eine spätere Auseinandersetzung mit dem Neueigentümer zu vermeiden. Die Gegenseite hat hierzu anwaltlich lediglich einen schuldrechtlichen Vertrag aufsetzen lassen ?! Angezeigt wäre doch die Eintragung eine dem Interessen dienende Grunddienstbarkeit, damit die Vereinbarung auch etwaige Rechtsnachfolger bindet, die vielleicht wie folgt aussehen:
„Der Eigentümer des Grundstücks (Mandant), Gemarkung …., hat entlang seiner Grundstücksgrenze zum Grundstück, Gemarkung …, beginnend von der Straße bis zu einer Länge von 6 m die 50 cm Fußlänge unterhalb der Erde in sein Grundstück hineinragenden Winkel zu dulden.“
Ebenso müsste sich die Gegenseite verpflichten:
„Der Eigentümer des Grundstücks (Nachbar), Gemarkung …., hat entlang seiner Grundstücksgrenze zum Grundstück, Gemarkung …, beginnend von dem Ende seines Grundstücks bis zu einer Länge von 4 m die 50 cm Fußlänge unterhalb der Erde in sein Grundstück hineinragenden Winkel zu dulden.“
Ich bin für jede Anregung bzw. jeden Hinweis dankbar!!!
Vorab schon mal, vielen Dank für eure Hilfe!