Sicherung titulierter Ansprüche bei Notbedarfseinrede
Wie kann ich eine titulierte Forderung (aus Feststellung) die ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist gundbuchrechtlich absichern, wenn die Vollstreckung der Forderung aufgrund der Notbedarfseinrede auf unbestimmte Zeit unmöglich ist? Jemand eine Idee?
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