Sicherung titulierter Ansprüche bei Notbedarfseinrede

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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RoHa540
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#1

16.12.2021, 15:12

Wie kann ich eine titulierte Forderung (aus Feststellung) die ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist gundbuchrechtlich absichern, wenn die Vollstreckung der Forderung aufgrund der Notbedarfseinrede auf unbestimmte Zeit unmöglich ist? Jemand eine Idee?
Feldhamster
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#2

16.12.2021, 18:52

In deinem Profil hast du Verwaltung als Beruf angegeben. Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
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