Erbbaurecht und Vorkaufsrecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

13.12.2021, 13:10

Hallo,
wir haben hier einen Kaufvertrag über ein Erbbaurecht beurkundet.
Der Grundstückseigentümer muss dem Verkauf nicht zustimmen, er hat jedoch ein Vorkaufsrecht und muss weiteren Belastungen zustimmen.
Der Vertrag wurde ordnungsgemäß über den Gerichtsvollzieher zugestellt, die 2Monatsfrist endet am 15.12.
Der Grundstückseigentümer hat sich bisher zur Ausübung des Vorkaufsrechtes nicht geäußert. Er hat lediglich über einen Anwalt mitteilen lassen, dass er einer vom Käufer gewünschten
Belastung nicht zustimmt.
Sehe ich das richtig, dass ich ab dem 16.12. davon ausgehen kann, dass der Grundstückseigentümer das Vorkaufsrecht nicht ausübt und der Vertrag damit rechtswirksam ist?
Einen Nachweis für das Grundbuchamt brauche ich doch nicht, ich kann ja nur die ordnungsgemäße Zustellung nachweisen, oder?
Notariatsoldie
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#2

13.12.2021, 14:11

Hallo Ramona A.,
der Eigentümer müsste die Ausübung seines Vorkaufsrechtes dem Verkäufer gegenüber erklären. Wenn weder bei Euch, noch beim Verkäufer eine entsprechende Erklärung eingegangen ist (und im Erbbaurechtsvertrag keine andere Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts vereinbart ist), wird der Vertrag am 16.12. wirksam. Dem Grundbuchamt ist weder nachzuweisen, ob das Vorkaufsrecht angezeigt ist, noch ob das Vorkaufsrecht ausgeübt worden ist.
Ramona A.
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#3

13.12.2021, 19:25

:thx
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