Aufhebung Erbbaurecht, Grundbuchberichtigung, Kaufvertrag

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Feldhamster
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#1

06.12.2021, 23:01

Hallo zusammen,

die Eigentümer eines Erbbaurechts und des dazugehörigen Grundstücks sind verstorben. Erbscheine liegen vor, die Erben sind noch nicht im Grundbuch als neue Eigentümer eingetragen. Wir haben nun in einer Urkunde die Aufhebung des Erbbaurechts, Schließung des Erbbaurechtsgrundbuchs und die Grundbuchberichtigung aufgrund der Erbfälle beurkundet und in einer zweiten Urkunde wurde das nun nicht mehr mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück an einen Dritten verkauft.

Wie ich bereits herausgefunden habe, sind beide Urkunden dem Finanzamt -Grunderwerbsteuerstelle- anzuzeigen. Weiß jemand, ob ich hierzu zwei Veräußerungsanzeigen ausfüllen muss (1x für die Aufhebung des Erbbaurechts und die Grundbuchberichtigung und 1x für den anschließenden Kaufvertrag)?

Und welche Gebühren rechne ich für die Aufhebung des Erbbaurechts und die Grundbuchberichtigung ab?

Mein Vorschlag wäre:

Aufhebung Erbbaurecht:
Geschäftswert 80 % des Grundstückswerts einschließlich Gebäude nach § 49 II GNotKG
1,0 nach Nr. 21200
Grundbuchberichtigung:
Geschäftswert des Grundstücks
0,5 nach Nr. 21201 Nr. 4
Kontrollberechnung nach § 94 I GNotKG (max. 1,0 nach der Summe der beiden Geschäftswerte)
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