Verfügungsverbot gem. § 135 BGB
Verfasst: 16.11.2021, 16:16
Hallo,
der Mandant übermittelt eine Mail und erklärt, bezüglich zweier Grundstücke müsse ein Verfügungsverbot gem. § 135 BGB auf Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde zugunsten der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung XX i.S. v. § 52 Abs. 3 FlurbG in das Grundbuch eingetragen werden.
Ich solle mal den Antrag vorbereiten.
Hatte ich noch nie und bin entsprechend ratlos...
Deshalb zunächst die Frage: Wer ist denn überhaupt antragsberechtigt? Ersuchen Flurbereinigungsbehörde bedeutet doch eigentlich, dass der Antrag von dort an das Grundbuchamt geht und der Eigentümer gar nicht mitwirken muss, oder ??
Und wenn es der Mandant doch muss, hat jemand einen Text??
der Mandant übermittelt eine Mail und erklärt, bezüglich zweier Grundstücke müsse ein Verfügungsverbot gem. § 135 BGB auf Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde zugunsten der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung XX i.S. v. § 52 Abs. 3 FlurbG in das Grundbuch eingetragen werden.
Ich solle mal den Antrag vorbereiten.
Hatte ich noch nie und bin entsprechend ratlos...
Deshalb zunächst die Frage: Wer ist denn überhaupt antragsberechtigt? Ersuchen Flurbereinigungsbehörde bedeutet doch eigentlich, dass der Antrag von dort an das Grundbuchamt geht und der Eigentümer gar nicht mitwirken muss, oder ??
Und wenn es der Mandant doch muss, hat jemand einen Text??