Erbaurecht Neuvalutierung Grundschuld
Verfasst: 08.11.2021, 10:25
Hallo,
ich brauche zu einer Sache mal Input:
Es gibt einen Kaufvertrag über ein Teilerbbaurecht. Der Grundstückseigentümer hat ein Vorkaufsrecht und muss der Belastung von Grundpfandrechten zustimmen.
Zur Frage der Belastungszustimmung hat der Grundstückseigentümer erklärt, dass er nicht zustimmen will. Er war seinerzeit mit der Aufteilung in Untererbbaurechte nicht einverstanden, was aber
rechtlich ohne seine Zustimmung möglich war und auch durchgeführt wurde.
Im Erbbaugrundbuch sind Altgrundschulden aus der Finanzierung des Verkäufers eingetragen. Die Löschungsunterlagen liegen uns auflagenfrei vor.
Seitens des Verkäufers wird jetzt die Auffassung vertreten, dass es doch möglich sein müsste, ohne Beteiligung des Grundstückseigentümers eine Abtretung der eingetragenen Rechte an eine neue
Gläubigerin herbeizuführen. Grundstückseigentümer und Verkäufer liegen wohl über Kreuz und wollen sich gegenseitig austricksen.
Theoretisch könnten wir ja die Löschungsbewilligungen zurückgeben und die Altgläubigerin bitten, eine Abtretungserklärung an die XXBank auszustellen.
Ich habe aber irgendwie Bauchschmerzen dabei. Ist die Neuvalutierung von Grundschulden tatsächlich nicht genehmigungspflichtig durch den Grundstückseigentümer?
ich brauche zu einer Sache mal Input:
Es gibt einen Kaufvertrag über ein Teilerbbaurecht. Der Grundstückseigentümer hat ein Vorkaufsrecht und muss der Belastung von Grundpfandrechten zustimmen.
Zur Frage der Belastungszustimmung hat der Grundstückseigentümer erklärt, dass er nicht zustimmen will. Er war seinerzeit mit der Aufteilung in Untererbbaurechte nicht einverstanden, was aber
rechtlich ohne seine Zustimmung möglich war und auch durchgeführt wurde.
Im Erbbaugrundbuch sind Altgrundschulden aus der Finanzierung des Verkäufers eingetragen. Die Löschungsunterlagen liegen uns auflagenfrei vor.
Seitens des Verkäufers wird jetzt die Auffassung vertreten, dass es doch möglich sein müsste, ohne Beteiligung des Grundstückseigentümers eine Abtretung der eingetragenen Rechte an eine neue
Gläubigerin herbeizuführen. Grundstückseigentümer und Verkäufer liegen wohl über Kreuz und wollen sich gegenseitig austricksen.
Theoretisch könnten wir ja die Löschungsbewilligungen zurückgeben und die Altgläubigerin bitten, eine Abtretungserklärung an die XXBank auszustellen.
Ich habe aber irgendwie Bauchschmerzen dabei. Ist die Neuvalutierung von Grundschulden tatsächlich nicht genehmigungspflichtig durch den Grundstückseigentümer?