Erbbaurecht und Photovoltaikanlage

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

15.09.2021, 08:44

Moin,
ich habe mal eine Verständnisfrage zu einem Erbbaurechtskaufvertrag:

Wir haben einen Kaufvertrag über ein Erbbaurecht vorbereitet. Auf dem Dach des Gebäudes sind zwei Photovoltaikanlagen, die von dem Verkäufer und seiner Ehefrau betrieben werden.
Beide Anlagen werden an den Käufer mitverkauft, der auch Betreiber der Anlage sein will. Die im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten sollen auf den Käufer als Betreiber umgeschrieben werden.
Es gibt ein Vorkaufsrecht für den Grundstückseigentümer, dem Verkauf zustimmen muss er nicht.
Sollte jetzt der Grundstückseigentümer -aus was für Gründen auch immer- tatsächlich das Vorkaufsrecht ausüben wollen, muss er ja in den Kaufvertrag eintreten und ihn anstelle des Erstkäufers erfüllen.
Aber was ist mit den Photovoltaikanlagen? Sind die von dem Vorkaufsrecht auch betroffen?
Ich würde meinen, die Anlagen sind nicht betroffen und der Käufer kann die Anlagen dann betreiben, zumal die Dienstbarkeiten ja auf ihn umgeschrieben werden.
Ist das richtig oder mache ich einen Denkfehler?
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