Hallo zusammen,
wir sollen hier Kaufverträge vorbereiten, mit denen die Gemeinde noch zu vermessende Teilflächen einer Wegfläche an die jeweiligen Anlieger verkauft.
Nun sagt mir die Mitarbeiterin der Gemeinde, dass wir eine Bedingung in die Verträge aufnehmen sollen, dass der jeweilige Vertrag nur zustande kommt, wenn der gesamte Abschnitt verkauft wird.
Kann ich das als aufschiebende Bedingung formulieren? Und falls ja, wie?
Viele Grüße,
noto-fee
Verkauf einer Wegfläche durch die Gemeinde
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Ja.
Aber bitte darauf achten, dass unmissverständlich deutlich wird, dass sich die Bedingung nicht auf die Auflassung bezieht, sondern diese (wegen §925 II BGB) unbedingt erklärt wird.
Da wissen vielleicht andere mehr.