Grundschuldbestellung - Zustimmung Ehegatte

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Notariatsmann
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#11

16.08.2021, 19:01

Die Banken erwarten an der Stelle eben im Formular den Satz mit der Zustimmung und den kann man im geschilderten Fall, wo beide Ehegatten als Veräußerer ohnehin am Vertrag beteiligt sind, ja auch problemlos dort belassen. Die Sicherungsgeber müssen nicht zum GS-Bestellungstermin erscheinen, dafür ist ja gerade die Belastungsvollmacht erteilt worden, um das zu ersparen.
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