Vereinigung/Bestandteilszuschreibung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

19.07.2021, 09:07

Guten Morgen in die Runde,
ich dachte eigentlich, meine Sache wäre ganz einfach, aber jetzt komme ich doch ins Grübeln...
Mandat hat zwei Parzellen Nr. A und B, nebeneinanderliegend. Da er ein Carport errichten möchte, sollen nach seiner Aussage die Parzellen vereinigt werden. (Baulast will er nicht)
Parzelle A ist mit zwei Grundschulden belastet, Parzelle B ist lastenfrei.
Antrag nach § 890 Abs. 1 BGB wollte ich machen. Jetzt lese ich aber, dass bei einer unterschiedlichen Belastung dieses ein Problem sein könnte und deshalb die Bestandteilszuschreibung der bessere Weg wäre.
Deshalb bin ich jetzt verunsichert, denn eigentlich ist ja nur ein Grundstück belastet
Ist das jetzt wirklich problematisch?
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NoFaWi
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#2

19.07.2021, 16:17

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