Ausfertigungen bei Angebot und Annahme
Verfasst: 14.07.2021, 15:20
Hallo zusammen,
im Moment steht ich fast täglich auf dem Schlauch.... Vielleicht kann mir jemand helfen, der tagtäglich mit Bauträgerverträgen bzw. WEG-Kaufverträgen arbeitet, die durch Angebot und Annahme zustande kommen.
Es ist das erste Mal, dass wir das Vollzugsnotariat sind und das Angebot woanders (beim Käufer vor Ort) beurkundet wurde.
Der Käufernotar hat dem Käufer vom Angebot eine Ausfertigung und eine beglaubigte Abschrift erteilt. Der Verkäufer hat ebenfalls eine Ausfertigung erhalten.
Meine Frage: Ich kann doch von der Annahme, die die Auflassung enthält, dem Käufer keine (vollständige) Ausfertigung erteilen, sondern wenn dann nur eine auszugsweise ohne Auflassung, oder?
Hintergrund, weshalb ich so blöd frage ist, dass wir bei "normalen" Kaufverträgen, die unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Beteiligter geschlossen werden, regelmäßig den Beteiligten nur einfache Abschriften erteilen.
Vielen Dank und frohes Schaffen
im Moment steht ich fast täglich auf dem Schlauch.... Vielleicht kann mir jemand helfen, der tagtäglich mit Bauträgerverträgen bzw. WEG-Kaufverträgen arbeitet, die durch Angebot und Annahme zustande kommen.
Es ist das erste Mal, dass wir das Vollzugsnotariat sind und das Angebot woanders (beim Käufer vor Ort) beurkundet wurde.
Der Käufernotar hat dem Käufer vom Angebot eine Ausfertigung und eine beglaubigte Abschrift erteilt. Der Verkäufer hat ebenfalls eine Ausfertigung erhalten.
Meine Frage: Ich kann doch von der Annahme, die die Auflassung enthält, dem Käufer keine (vollständige) Ausfertigung erteilen, sondern wenn dann nur eine auszugsweise ohne Auflassung, oder?
Hintergrund, weshalb ich so blöd frage ist, dass wir bei "normalen" Kaufverträgen, die unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Beteiligter geschlossen werden, regelmäßig den Beteiligten nur einfache Abschriften erteilen.
Vielen Dank und frohes Schaffen