Kaufvertrag und Einwilligungsvorbehalt

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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fliepi
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#1

25.06.2021, 10:41

Es geht um einen Grundstückskaufvertrag, wobei der Eigentümer zwar einen gerichtlich bestellten Betreuer hat, aber nicht geschäftsunfähig ist. Der Betreuer hat u.a. auch die Vermögenssorge. Im Betreuerausweis steht ein Einwilligungsvorbehalt bezüglich der Vermögenssorge. Das Gericht hat dem Betreuten mitgeteilt, dass der Betreute XY nicht geschäftsunfähig ist und den Grundstückskauf abschließen darf. Wegen des Einwilligungsvorbehaltes muss aber der Betreuer dem Rechtsgeschäft zustimmen.

Der Kaufvertrag wurde mit Käufer, Verkäufer (Betreuter) u. Betreuer vorbereitet, d. h. im Vertrag stimmt der Betreuer den abgegebenen Erklärungen des XY zu.

Meine Frage: Muss ich den Vertrag betreuungsgerichtlich genehmigen lassen?

Ich habe schon mehrere Formularbücher ergebnislos gewälzt. Vielleicht kann mir jemand helfen :wink2

Dankeschön
fliepi
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#2

28.06.2021, 13:54

Hallo, meine Frage hat sich erledigt. Ich habe einfach beim Betreuungsgericht angerufen.
Das Ganze muss betreuungsgerichtlich genehmigt werden.
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