Zurückweisung Antrag Landwirtschaftsgericht

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Stromberg
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#1

28.05.2021, 15:32

Guten Tag,

ich habe in einer Kaufvertragssache Sohn auf Mutter (Hof der Höfeordnung) die Genehmigung des Landwirtschaftsgerichts beantragt, weil Hof der Höfeordnung.

Das Landwirtschaftsgericht hat den Antrag zurückgewiesen mit der Begründung, dass das Landwirtschaftsgericht keine Kaufverträge genehmigt.

Nun steht in dem Zurückweisungsbeschluss, dass Kosten entstehen. Weiß jemand, wie hoch diese sein werden bei Zurückweisung und wie hoch sie gewesen wären bei Antragsrücknahme?

Danke
Stromberg
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#2

02.07.2021, 15:13

Ich muss noch einmal auf meine obige Frage zurückkommen, auf die ich leider noch keine Antwort bekommen habe. Ist auch hinfällig, da die Rechnung des Gerichts vorliegt.
Ich muss noch einmal kurz den Fall schildern.

Es ist ein Kaufvertrag zwischen Sohn (Verkäufer) und Mutter (Käufer) über ein Grundstück,. das in einem Grundbuch "Hof gemäß der Höfeordnung eingetragen steht.
Ich habe nach Abschluss des Vertrages diverse Stellen angerufen (u.a. Steuerberater und auch das Landwirtschaftsgericht), um zu erfahren, ob auch für einen Kaufvertrag eine landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, weil ja ein "Hof gemäß Höfeordnung".

Keiner konnte mir das sagen und die Rechtspflegerin beim Landwirtschaftsgericht sagte mir: Beantragen Sie doch einfach, dann wissen Sie es....

Ich habe es getan und mir nicht über die Folgen einer eventuellen Zurückweisung Gedanken gemacht.
Dass so hohe Kosten entstehen, war mir nicht bewusst, überhaupt, dass Kosten entstehen, war mir nicht bewusst.

Nun überlege ich gegen den Bescheid Rechtsmittel einzulegen, bin mir aber nicht sicher.

Könnt Ihr mir raten/helfen?

Danke, wenn jetzt einer antworten würde.
Refa-99
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#3

02.07.2021, 16:19

Mit welchem Grund würdest du Beschwerde einreichen wollen? Allein die Tatsache, dass dir nicht klar war, wie hoch die Kosten sind, dürfte kein hinreichender Grund sein und eher noch mehr Kosten auslösen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Stromberg
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#4

06.07.2021, 17:51

Ja danke, zu dem Entschluss bin ich mittlerweile auch schon gekommen.

Ich habe aber gedacht, dass es - wie beim Grundbuchamt - unterschiedliche Kostenansätze gibt. Bei Zurückweisung eines Antrages entstehen mehr Kosten als wenn ich einen Antrag zurücknehme. Dachte ich.
Hier hat das Gericht eine halbe Gebühr genommen .... Auch dachte ich, dass es einen Höchstsatz gibt. Aber auch da habe ich geirrt.

Es ist mir einfach so unglaublich unangenehm, dass ich der Kanzlei Kosten verursacht habe, die man hätte vermeiden können.


Danke trotzdem,
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