Transparenz/Geldwäsche

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

26.05.2021, 16:13

Hallo,
irgendwie kann ich das mit der Verpflichtung zur Einsicht/Meldung noch nicht so richtig einordnen und brauche Hilfe:

a)
Ich bereite einen Kaufvertrag über eine Verkehrsfläche vor. Verkäufer Gemeinde, Käufer inländische GmbH. Kaufpreis EUR 4.000,00.
Für die Feststellung der Vertretungsbefugnis bei der GmbH hole ich mir einen Handelsregisterauszug, soweit klar. Muss ich denn jetzt auch Einsicht in das Transparenzregister nehmen??
b)
Ich bereite einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Deutschland vor. Eigentümerin ist eine Firma mit Sitz in Spanien, Käufer ist ein Ehepaar (er Deutscher, sie Russin), welches in Deutschland wohnt, Kaufpreis 87.000,00 €. Muss ich jetzt bezüglich Geldwäsche eine Meldung machen???
Hokulani
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#2

26.05.2021, 21:36

Zu a) Ja Einsicht TR und Fragebogen Eigentums und Kontrollstruktur anfordern. Bei Nichtvorlage Beurkundungsverbot

Zu b) dass sie Russin ist, ist nicht zwingend zu melden.

Was sagt denn das GwG Prüfungstool? Nach durchklicken erhält du die Antwort ob ein Meldepflichtiger Vorgang vorliegt.

Lg
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