Einfache Ablichtung Teilungserklärung
Verfasst: 07.05.2021, 13:26
Hallo zusammen. Kurze Frage zur TE:
Wenn der Gutachterausschuss eine einfache Ablichtung einer TE bekommen soll, verbinde ich für diese Behörde die Abgeschlossenheitsbescheinigung (kopiert) mit dazu?
In der Regel bekommt doch nur das Grundbuchamt und die Notareigene UR Sammlung eine komplett verbundene TE nebst Abgeschlossenheitsbescheinigung, oder?
Wie handhabt ihr das?
VG aus Südhessen und schönes Wochenende euch allen
Wenn der Gutachterausschuss eine einfache Ablichtung einer TE bekommen soll, verbinde ich für diese Behörde die Abgeschlossenheitsbescheinigung (kopiert) mit dazu?
In der Regel bekommt doch nur das Grundbuchamt und die Notareigene UR Sammlung eine komplett verbundene TE nebst Abgeschlossenheitsbescheinigung, oder?
Wie handhabt ihr das?
VG aus Südhessen und schönes Wochenende euch allen