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Einfache Ablichtung Teilungserklärung

Verfasst: 07.05.2021, 13:26
von San@77
Hallo zusammen. Kurze Frage zur TE:
Wenn der Gutachterausschuss eine einfache Ablichtung einer TE bekommen soll, verbinde ich für diese Behörde die Abgeschlossenheitsbescheinigung (kopiert) mit dazu?
In der Regel bekommt doch nur das Grundbuchamt und die Notareigene UR Sammlung eine komplett verbundene TE nebst Abgeschlossenheitsbescheinigung, oder?
Wie handhabt ihr das?
VG aus Südhessen und schönes Wochenende euch allen
:yeah

Re: Einfache Ablichtung Teilungserklärung

Verfasst: 07.05.2021, 14:13
von NoFaWi
Teilung nach § 8 WEG, oder?
Also warum Katasteramt (auch Gutachterausschuss, Kaufpreissammelstelle genannt)?
Lies zur Anzeigepflicht § 195 Abs. 1 BauGB.

Im Übrigen. Bei „kleinen“ Aufteilungen ist meiner Erfahrung nach stets zu empfehlen, die AB und alle Pläne an alle Exemplare zu packen.
Wer kennt es nicht, wenn spätestens nach ein paar Jahren, künftige Erwerber und deren Banken nach TE und! Plänen „schreien“?