Moin,
ich habe eine dringende Bitte!
Ich soll eine Buchgrundschuld entwerfen, in der nur ein erstrangiger Teilbetrag vollstreckbar sein soll.
Ich habe das noch nie gemacht!
Kann mir da mal bitte jemand einen entsprechenden Text zukommen lassen?
Ich habe immer nur mit 2 Urkunden gearbeitet. Eine Verhandlung mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung für den erstrangig vollstreckbaren Teilbetrag und
dann eine Eintragungsbewilligung mit -antrag und Unterschriftsbeglaubigung zweitrangig für den Restbetrag.
Es soll aber ausdrücklich jetzt eine Urkunde sein.
Buchgrundschult teilweise vollstreckbar
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 104
- Registriert: 15.08.2011, 11:47
- Beruf: Notarfachangestellte
- NoFaWi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 165
- Registriert: 06.08.2009, 18:19
- Beruf: Notariatsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover
Vorab: Eine Rangbestimmung (erstrangig bzw letztrangig) darfst Du nicht treffen („ein“ Recht, innerhalb dessen können keine verschiedenen Ränge vorkommen).
Aber was Du machen kannst bei der Unterwerfung nach 800 ZPO:
....des zuerst zu zahlenden Teilbetrages in Höhe von … € des Grundschuldkapitals mit Zinsen und sonstiger Nebenleistungen unterwirft sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung usw.
Aber was Du machen kannst bei der Unterwerfung nach 800 ZPO:
....des zuerst zu zahlenden Teilbetrages in Höhe von … € des Grundschuldkapitals mit Zinsen und sonstiger Nebenleistungen unterwirft sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung usw.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 104
- Registriert: 15.08.2011, 11:47
- Beruf: Notarfachangestellte
Moin,
ganz, ganz lieben Dank für deinen Hinweis.
Die Bank hat nämlich in ihrem Schreiben geschrieben sie möchten
erst- und zweitrangig haben. Das geht also schonmal nicht.
ganz, ganz lieben Dank für deinen Hinweis.
Die Bank hat nämlich in ihrem Schreiben geschrieben sie möchten
erst- und zweitrangig haben. Das geht also schonmal nicht.