Zuordnung mehrerer Flurstücke

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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KornkekZ
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#1

28.04.2021, 11:00

Hallo liebe alle,
ich habe hier folgenden Fall und bin nicht sicher, wie ich vorgehen soll.
Im Grundbuch eingetragen sind Eheleute sowie deren Tochter mit Partner zu je 1/4 Anteil. Das einzige Flurstück wurde nunmehr durch ein Vermessungsbüro in zwei Flurstücke aufgeteilt. Die Aufteilung ist jedoch noch nicht im Grundbuch eingetragen (Die Unterlagen sind auch erst eine Woche alt).
Nun soll es so geregelt werden, dass die Eltern das Flurstück A erhalten zu je 1/2 Anteil und die Tochter mit Schwiegersohn zu 1/2 Anteil das Flurstück B.
Kann ich hier mit einer Auflassung arbeiten? Also quasi Präambel und Auflassung (sind sich einig und bewilligen und beantragen, dass...) oder würdet ihr dies anders regeln?
Benötige ich dennoch die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Es wäre toll, wenn mir hier jemand helfen könnte. An dieser Stelle bereits :thx
Liebe Grüße,
Julia
Ramona A.
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#2

28.04.2021, 12:52

Es kommt ja darauf an, ob die Parzelle wirklich hälftig geteilt wurde. Wenn es eine Größenverschiebung gibt, muss es formal auch noch eine Übertragung geben.
Beispiel: Größe der einzigen Parzelle 1000 qm, nachher 2 Parzellen mit Größe 490 qm und 510 qm. Dann reicht die Auflassung nicht. Wenn aber genau hälftig geteilt wurde,
kannst du das so machen
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