Erbbaurecht/Untererbbaurecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

16.04.2021, 12:10

Hallo, ich brauche mal wieder Input bzw. Lösungshilfe vor dem Wochenende:
Der Mandant ist Erbbauberechtigter an einem Gebäude nebst Parkplatz, die Parzelle ist 6.800 qm groß. Er möchte jetzt von diesem Erbbaurecht den Parkplatz zur Größe von ca. 2.500 qm weitergeben.
Hintergrund ist wohl, dass ihm der Erbbauzins zu viel wird und er diesen durch einen Mitzahler verringern will. Der Interessent will auf der Fläche eine Halle errichten, um irgendwelche Sache zu lagern.
Der Interessent soll einen 'Kaufpreis' von 80.000,00 Euro zahlen.
Mein Vorschlag: Die Begründung eines Untererbbaurechtes an einer unvermessenen Teilfläche. Die Erstrangigkeit des Untererbbaurechtes im Erbbaugrundbuch ist nach Aussage des Erbbauberechtigten kein Problem., der Grundstückseigentümer würde mitspielen.
Allerdings will der Erbbauberechtigte unbedingt die 80.000,00 EUR haben und den Erbbauzins zusätzlich natürlich auch. Ich bin mir nicht sicher, ob eine solche Einmalzahlung im Erbbaurechtsvertrag möglich ist, gesehen habe ich so etwas jedenfalls noch nicht.
Die andere Möglichkeit, das Erbbaurecht wird bezüglich dieser Fläche aufgehoben und Grundstückseigentümer und Interessent schließen einen eigenen Erbbaurechtsvertrag ab, setzt ja eine Vermessung voraus. Das ist den Parteien wieder zu teuer.
Hat jemand noch eine Idee, wie man die Sache lösen könnte?
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