Frage/n zu Teilungserklärung (Zwischenverfügung)

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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sabrinchen227
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#1

10.02.2021, 09:02

Guten Morgen zusammen!

Wir haben eine Teilungserklärung (§ 3 WEG) beurkundet, zu der wir leider eine ausführliche Zwischenverfügung bekommen haben. Zunächst zur Info: Eigentümer sind zwei Brüder zu je 1/2 Anteil. Es wurde Sondereigentum an 6 Wohnungen gebildet. Bruder A erhält das Sondereigentum an drei Wohnungen mit insgesamt 510/1000 Anteilen, Bruder B die anderen drei Wohnungen mit insgesamt 490/1000 Anteilen. In der Zwischenverfügung gibt es dazu nun die folgenden Ausführungen:

"Ein Miteigentumsanteil kann auch mit mehreren Sondereigentumsrechten verbunden werden. Hier ist jedoch zunächst eine Anpassung der Miteigentumsanteile erforderlich". (Dann erfolgen die o. g. Ausführungen über die Anteile) Die Anpassung der Miteigentumsanteile setzt eine entsprechende Auflassung sowie die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts voraus.

Es folgenden noch andere Ausführungen, die soweit klar sind und zum Schluss steht dort nochmal "Sie werden gebeten, für die vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG die UB des Finanzamts einzureichen (vgl. Schöner/Stöber, 16. Auflage, Rn 2859)."

Frage 1: Was ist mit "Anpassung der Miteigentumsanteile" gemeint? :kopfkratz Was müssen wir hier tun/ändern? Trotz mehrfachen Lesen verstehe ich einfach nicht, was gemeint ist.

Frage 2: Müssen wir nun zwei Unbedenklichkeitsbescheinigungen einreichen und dementsprechend zwei Veräußerungsanzeigen machen? Und wie muss ich diese ausfüllen? Ich habe ja in dem Sinne keinen Käufer/Verkäufer... Und was genau muss ich bei den Grundstücken eintragen?

Ich hoffe sehr, dass jemand Antwort weiß, da auch mein Chef keinen konstruktiven Lösungsvorschlag machen kann ;-)

Winterliche Grüße aus dem Münsterland

Sabrina
Ramona A.
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#2

10.02.2021, 13:21

wenn die Brüder zu je 1/2 Anteil Eigentümer waren und du diesen Anteil auf 1000stel umrechnet, hatte jeder Bruder 500/1000.
Wenn jetzt Bruder A 510/1000 und Bruder B 490/1000 zukünftig halten soll, muss Bruder B 10/1000 an Bruder A am Grundstück übertragen.
Dann passen die Eigentumsverhältnisse für die nachgelagerte Teilung. Die Übertragung erfolgt in Form einer Auflassung, die du auch dem FA anzeigen musst.
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