Kaufvertrag aufgrund Maklerauftrag

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

03.02.2021, 09:47

Hallo in die Runde,
die Vorbereitung von Kaufverträgen aufgrund eines Auftrages durch den Makler ist ja Tagesgeschäft. Die Makler haben ihre Formulare, die sie mit den erforderlichen Infos bestücken und uns übersenden.
Im Rahmen einer Prüfung wurde nunmehr von dem Notarprüfer hier bemängelt, dass wir uns bei einer Sache nicht die Vollmacht des Grundstückseigentümers zur Einholung des Grundbuchauszuges haben
vorlegen lassen.
Insofern würde mich interessieren, was allgemein vom Makler an Unterlagen verlangt wird/werden kann. Zukünftig wird es ja wohl auch einen Maklervertrag geben müssen, da dieser jetzt in Schriftform abgeschlossen werden muss. Lasst ihr euch den zeigen? und auch immer eine gesonderte Vollmacht vom Grundstückseigentümer?
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-Leni-
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#2

03.02.2021, 13:37

Manchmal wollen Makler ja auch so zur Vorbereitung einer Sache einen Grundbuchauszug haben. Wir lassen uns immer eine Vollmacht der Grundstückseigentümer geben, ehe wir den einholen. Das wurde hier auch schon mal bemängelt.
Wenn das Ganze allerdings als Auftrag zur Vorbereitung eines Kaufvertrages kommt, ist in der Regel keine Vollmacht dabei und wir fordern auch keine mehr an.
Manche Makler schicken auch ihren Maklerauftrag, unterschrieben von den Parteien, da ist eine Vollmacht drin enthalten.
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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