Anderkonto und Jahresabschluss

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kraenze
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#1

22.01.2021, 08:36

Hallo,
ich bitte Euch um Mithilfe bei folgender Fragestellung:
Nach Beurkundung im 12/20 wurde in der EDV eine Masse im 12/20 angelegt. Der Kontoeröffnungsantrag wurde aber erst im 01/21 gestellt.
Wann genau entsteht die Masse? Noch vor oder erst nach dem Jahresabschluss?
Kann es eine Masse ohne Anderkonto geben?
Danke schon mal für Eure Hilfe.
kraenze
Das wirkungsvollste Mittel gegen Stress und schlechte Laune hat Fell und vier Pfoten.
Sera
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#2

22.01.2021, 09:14

Hallo,

wir hatten ewig kein Anderkonto mehr, aber wenn ich mich richtig erinnere, wird die Masse in der EDV erst angelegt, wenn die erste Buchung erfolgt - sprich, wenn der Kontoauszug der Bank da ist. In eurem Fall wird das erst in 2021 passieren, so dass die Masse auch erst in diesem Jahr entsteht.

Ob es jetzt aber irgendwie schädlich ist, dass die Masse bereits im Dezember angelegt wurde, kann ich nicht sagen.

Falls ich falsch liege, bitte korrigieren.
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-Leni-
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#3

25.01.2021, 08:39

Da kann ich mich anschließen. Wir haben auch kaum Anderkonten, allerdings hatte ich im vergangenen Jahr zwei. Die Bank vergibt ja eine Kontonummer und dann wird irgendwann der erste Kontoauszug kommen. Dann würde ich auch die Masse in der EDV anlegen und die erste Buchung vornehmen.
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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kraenze
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#4

26.01.2021, 16:44

Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank erstmal für Eure Anworten. :thx

Ich habe nun selbst recherchiert und herausgefunden, dass die bislang hier im Büro gängige Praxis zur Anlage der Massen nicht so ganz korrekt war. :nachdenk
Im Kommentar zu § 12 DONot habe ich gefunden, dass die Masse "spätestens" mit der ersten Buchung angelegt werden muss (und auch soll). Hintergrund ist, dass Anderkonten, die nie mit Einlagen versehen wurden, keine Massen sind und in keinem der Bücher und auch nicht auf der Anderkontenliste auftauchen "sollen/dürfen".
Die Regelung lässt einen gewissen Spielraum zu, jedoch ist es def. nicht korrekt, eine Masse ohne Anderkonto zu eröffnen. Dementsprechend wäre im beschriebenen Fall die Masse erst 2021 anzulegen.
Mein Chef hat nun nach gemeinsamer Beratung entschieden, dass wir ab sofort (2021) Massen zeitgleich mit dem Eröffnungsantrag elektronisch anlegen, damit bei der 1. Buchung die Buchhaltung schon eine Masse zur Verfügung hat. Nachvollziehbar und logisch m.E.

Ich leg mal die Kopie des Kommentars bei -> "Armbrüster / Preuß / Renner (Hrsg.) Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare: BeurkG, DONot"

Liebe Grüße :wink2
kraenze
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ulisun
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#5

24.02.2021, 19:49

Bei uns werden Massen erst angelegt, wenn Geld auf dem NAK eingeht. Das wird dann in einem Schritt beim Buchen der Kontoauszüge erledigt.

Dann besteht nämlich nicht das Problem, dass Masse angelegt, aber doch kein Geld eingeht. Außerdem ist es gerade zum Jahreswechsel blöd, wenn das Konto im alten Jahr eröffnet wird, Geld aber erst im neuen Jahr eingeht.

Dann ist die Masse erst im neuen Jahr zu eröffnen.
ulisun
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#6

24.02.2021, 19:49

Bei uns werden Massen erst angelegt, wenn Geld auf dem NAK eingeht. Das wird dann in einem Schritt beim Buchen der Kontoauszüge erledigt.

Dann besteht nämlich nicht das Problem, dass Masse angelegt, aber doch kein Geld eingeht. Außerdem ist es gerade zum Jahreswechsel blöd, wenn das Konto im alten Jahr eröffnet wird, Geld aber erst im neuen Jahr eingeht.

Dann ist die Masse erst im neuen Jahr zu eröffnen.
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