Umschreibung Vollstreckungsklausel ohne Erbschein

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Sternschnüppchen
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#1

21.01.2021, 15:13

Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine Frage bezüglich der Umschreibung einer Vollstreckungsklausel.

Eine Bank hat uns dazu aufgefordert eine Grundschuld OHNE Erbschein umzuschreiben, weil die Erben keinen Erbschein beantragen möchten und diese aber auch nicht fristgerecht ausgeschlagen haben.

Uns ist lediglich die Tatsache bekannt, dass die Rechtsnachfolge öffentlich beglaubigt nachzuweisen ist. Habt ihr mit sowas schon mal Erfahrung gemacht, dass es unter irgendwelchen Voraussetzungen doch möglich sein kann.

Liebe Grüße und Danke schonmal für jede Antwort!
Notariatsoldie
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#2

22.01.2021, 23:20

Ich würde keinen Titel ohne Erbnachweis umschreiben. Die Bank als Nachlassgläubigerin ist ebenfalls berechtigt, einen Erbschein nach dem verstorbenen Schuldner zu stellen.
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