Berechtigtes Interesse Grundbucheinsicht Darlehensgeber nach Löschung Grundschuld
Verfasst: 12.01.2021, 16:51
Hallo,
bei Kaufverträgen haben wir öfters den Fall, dass Banken nach Erteilung einer Löschungsbewilligung und Löschung einer Grundschuld einen vollständigen Grundbuchauszug von uns anfordern. Hat die Bank nach der Löschung überhaupt noch ein berechtigtes Interesse? Eine Mitteilung des Gerichts bekommt sie ja sowieso, aber einen vollständigen aktuellen Grundbuchauszug? Meiner Meinung nach nicht Hat da vielleicht jemand Ahnung, wo sowas steht?
bei Kaufverträgen haben wir öfters den Fall, dass Banken nach Erteilung einer Löschungsbewilligung und Löschung einer Grundschuld einen vollständigen Grundbuchauszug von uns anfordern. Hat die Bank nach der Löschung überhaupt noch ein berechtigtes Interesse? Eine Mitteilung des Gerichts bekommt sie ja sowieso, aber einen vollständigen aktuellen Grundbuchauszug? Meiner Meinung nach nicht Hat da vielleicht jemand Ahnung, wo sowas steht?