Löschung Briefgrundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Dino
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#1

11.01.2021, 10:50

Liebe Alle,

eventuell eine etwas doofe Frage :vogel :

mir wurden heute Unterlagen zur Löschung einer Briefgrundschuld übersandt.

Im Grundbuch ist Eigentümerin Frau X. Der Brief ist ebenfalls auf Frau X ausgestellt (Eigentümerbrief-GS). An dem Brief ist eine notariell beglaubigte Abtretungs- und Annahmeerklärung geöst. Sie wurde hiermit abgetreten an eine Firma in Tunesien.

Die Abtretung wurde dem Grundbuchamt nicht angezeigt, sodass im Grundbuch noch steht „Briefgrundschuld zu … € für Frau X“.

Ich bin nun etwas verwirrt. Würde die Abtretungserklärung nicht am Brief hängen, hätte ich die Löschungsbewilligung normal durch Frau X unterzeichnen lassen. Wenn ich das nun so mache, kann das Grundbuchamt die Bewilligung zwischenverfügen, gerade weil die Abtretungserklärung dran hängt oder ist das irrelevant weil sich der Brief immerhin in Frau X Besitz befindet? Zumindest lernt man das ja so, wer im Besitz des Briefes ist, dem gehört er auch. :kopfkratz

Vielen Dank im Voraus! :thx

Vg, Dino
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