Übertragung Eigentum BGB-Gesellschaft

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1

07.12.2020, 20:09

Hallo zusammen,

im Grundbuch sind ca. 20 Personen als Eigentümer in BGB Gesellschaft als XY GbR eingetragen.

Zwei Personen haben davon ihr Hausgrundstück an das Kind übertragen. Es wurde seinerzeit aber vergessen oder übersehen den Anteil an der Straße (BGB Gesellschaft) mit zu übertragen.

Weiß jemand zufällig wie ich hier die Übertragung vornehmen kann? damit das Kind dann neben den anderen als Eigentümer in BGB Gesellschaft eingetragen ist?

Für tips bin ich gerne zu haben.
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Ramona A.
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#2

09.12.2020, 20:10

Gibt es einen GbR-Vertrag, aus dem sich ergibt, ob die Übertragung der Anteile ohne Zustimmung der weiteren Gesellschafter möglich ist?
Du brauchst eine Auflassung und -je nach Inhalt des Vertrages- die Zustimmung der weiteren Gesellschafter.
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-Leni-
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#3

03.02.2021, 13:47

GbR-Anteilsübertragung würde ich machen mit Antrag auf Grundbuchberichtigung und in jedem Fall mir den Vertrag geben lassen. Das scheint ja so eine Anwohnergemeinschaft zu sein, die werden sicherlich einen GbR-Vertrag haben. Ggf. Zustimmungen der übrigen Mitglieder.
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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