Grundstücke vertauscht - Heilung?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
Finnfinn
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 25.11.2020, 09:41
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

25.11.2020, 09:48

Guten Morgen liebe Community,

ich wende mich mit folgendem Sachverhalt hilfesuchend an Euch:

Es wurde eine Teilfläche eines Grundstücks verkauft. Nach Vermessung etc. gab es dann drei Grundstücke:

Grundstück A = Flurstück 1 Größe 100 qm
Grundstück B = Flurstück 2 Größe 50 qm
Grundstück C = Flurstück 3 Größe 50 qm

Eigentlich sollte der Käufer Eigentümer des Grundstücks A werden, allerdings wurde in der notariellen Ergänzungsurkunde dieses vertauscht und stattdessen ist der Käufer nun Eigentümer der Grundstücke B und C. Ist auch alles so schon ins Grundbuch eingetragen worden.

Wie kann dieser Fehler nun wirksam geheilt werden? Eine bloße Grundbuchberichtigung genügt da wohl nicht? Erneute Auflassung mit entsprechender Änderungsurkunde? Oder Tauschvertrag?

Über einen guten Tipp wäre ich sehr dankbar :-)

Liebe Grüße
Refa-99
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 347
Registriert: 22.08.2020, 14:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte + Jura-Studentin

#2

25.11.2020, 11:02

Grundbuchberichtigung greift, wenn das Grundbuch falsch ist. Es kommt also darauf an, ob der notarielle Vertrag, in dem B und C steht, so ausgelegt werden kann, dass eigentlich A gemeint ist. Wenn beide das wollten, kann das nach falsa demonstratio non nocet so sein, aber das müsste ein Rechtsanwalt/Notar prüfen, wie man das auslegen muss
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Finnfinn
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 25.11.2020, 09:41
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

25.11.2020, 11:26

Erstmal danke für deine Antwort.

Aus dem Hauptvertrag geht hervor, welches Grundstück dann mal nach Vermessung gemeint sein soll (bzw. die entsprechende qm-Zahl). Nach Vermessung wurde allerdings in dem Ergänzungsvertrag, in welchem noch einmal wegen zu hoher abweichender qm-Zahl die Auflassung erklärt werden musste, aber genau das andere Grundstück als Vertragsobjekt akzeptiert und dazu die Auflassung erklärt. Deswegen bin ich unschlüssig. Das Grundbuch ist ja unrichtig aufgrund einer Auflassungserklärung zum falschen Grundstück... Es ist also ganz klar ein Fehler, welcher schon in der Auflassungsurkunde entstanden ist und kein Fehler durch falsche Eintragung seitens des Grundbuchamtes.
Antworten