Urkundseingang Besonderheiten Geldwäschegesetz

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Petra1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 05.11.2020, 17:01
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#1

05.11.2020, 17:20

Ich brauche eure Hilfe: Der "normale" Urkundseingang ist ja klar. Wie aber wird er im Hinblick auf die Anforderungen des Geldwäschegesetzes ergänzt, also wenn ihr z. B. einen Grundstückskaufvertrag habt? Wenn man nur zwei natürliche Personen als Beteiligte hat, kann man ja einfach schreiben:

Über die Angabepflicht nach dem Geldwäschegesetz belehrt erklärten die Beteiligten, dass sie ausschließlich für eigene Rechnung handeln.

Wenn jetzt aber eine natürliche Person für eine andere (als Vertreter) handelt, wird das dann zwei Mal geschrieben? Einmal wie oben für denjenigen, der selbst da war und einmal für denjenigen der vertritt : Über die ANgabepflicht nach dem Geldwäschegesetz belehrt, erklärte der Vertreter, dass er für Rechnung des Vertretenen handelt?

Noch komplizierter wird es ja, wenn eine GmbH beteiligt ist und man den wirtschaftlich Berechtigten ermitteln muss. Mal angenommen, dass jetzt niemand mehr als 25 % an der Gesellschaft hat, dann ist das ja der Geschäftsführer. Wie formuliert ihr das dann? Und wenn es jemanden gibt, der mehr als 25 % hat und damit wirtschaftlich Berechtigter ist schreibt ihr dann:
Wirtschaftlich Berechtigter nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes ist Herr X aus XXX .

Schon mal im Voraus danke für eure Hilfe, bin hier echt überfragt......
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