Vertretung/Corona

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

03.11.2020, 15:18

Aufgrund der Corona-Bestimmungen sollen ja Vertreter der Stadtverwaltungen oder Kreise nicht mehr in die Büros zwecks Beurkundung von Kaufverträgen pp. Deshalb soll ich jetzt in einer Sache als vollmachtslose Vertreterin auftreten, was ja eigentlich nicht wünschenswert ist. Gibt es eine spezielle Formulierung, mit der ich dieses Handling erklären kann? Beim ersten Lockdown ergab sich die Fragestellung nicht, weil nix entsprechendes beurkundet wurde.
Notariatsoldie
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#2

03.11.2020, 17:02

Hallo Ramona A,
wir formulieren im Vorspann der Urkunde wie folgt: "Die Beurkundung mit vollmachtloser Stellvertretung erfolgt im Hinblick auf die Empfehlungen des Robert‐Koch‐Institutes, die persönlichen und geschäftlichen Kontakte so gering wie möglich zu halten (Gebot der sozialen Distanz in der Corona-Krise). Auch die hier vollmachtlos vertretenen Beteiligten haben zuvor den Entwurf dieses Vertrages per Mail/Post erhalten und sich mit dem Inhalt einverstanden erklärt."
Ramona A.
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#3

03.11.2020, 18:56

Super :thx :thx
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