Ergänzungsbewilligung bei Grundschuldbestellung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Sternchen12
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#1

25.09.2020, 00:58

Hi ihr Süßen, ich brauche mal eure Hilfe :oops:

Folgender Sachverhalt:
Grundstückskaufvertrag über 1/X-Anteil + 2 Grundschulden

Ich habe die Grundschulden + KV wg. der AV eingereicht, dummerweise habe ich vergessen bei den GS anzugeben dass nur 1/X-Anteil belastet werden soll (bzw. ich hab keine Ahnung wo man das eintragen sollte??)
Jedenfalls habe ich nun vom Amtsgericht folgende Nachricht bekommen:
"Ihrem Antrag kann noch nicht stattgegeben werden.
Der Belastungsgegenstand in den UR-Nrn. GS1/2020 und GS2/2020 ist nicht korrekt angegeben:
Belastet werden kann nicht Grundbuch Blatt XYZ, sondern nur der dort verzeichnete 1/X-Anteil der Veräußerer.
Um Nachreichung einer formgerechten Ergänzungsbewilligung wird daher gebeten."

Was genau ist mit einer formgerechten Ergänzungsbewilligung gemeint? Muss ich da was von der Bank anfordern??? Allerdings habe ich auch eine Vollmacht um die GS's zu ändern bzw. ergänzen.
Hat jemand eine Idee? Ich kriege das AG leider nicht an die Strippe und die Sache ist ziemlich eilig weil die Käufer drängen.
(Es hält mich sogar Nachts auf, wie ihr vielleicht gemerkt habt :oops: )
Ich weiß nicht weiter und mein Chef ist da leider auch keine Hilfe.
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#2

28.09.2020, 05:17

Du kannst eine Eigenurkunde machen, diese benötigt keine eigene Urkundennummer, wird gesiegelt und vom Notar unterzeichnet (nicht vergessen, Exemplare davon auch für das Original zu fertigen.
Inhalt: Bezug auf die Urkunde nehmen und klarstellen, dass von dem im GB von ... eingetragenen Grundbesitz nur ../. Anteile belastet werden soll.
Aber! Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich eine Bank mit einem Anteil zufrieden gibt. Prüfe das vorher. Wem gehört denn der Rest oder ist es bloß ein Anteil an einem Weg oder so, dann wäre es natürlich okay.

Formgerechte Eintragungsbewilligung bedeutet, dass die Form des § 29 GBO einzuhalten ist.
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Sternchen12
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#3

28.09.2020, 13:33

:thx
Du bist ein Lebensretter!
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