Auflassungsvormerkung neben Widerspruch gem. § 899 BGB

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Drache0815
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#1

16.09.2020, 11:27

Hallo Mitstreiter,

ich habe einen "trickigen" Fall:
Der Verkäufer hat per einstweiliger Verfügung Widerspruch gem. § 899 BGB gegen die im Grundbuch eingetragene Eigentümerin eingereicht und anhand des per einstweiliger Verfügung erlassenen Beschlusses die Eintragung des Widerspruchs in Abteilung II des Grundbuches bewirkt. Zur Erläuterung: in einem Sammelklageverfahren wurde festgestellt, dass der zwischen Verkäufer und eingetragener Eigentümerin geschlossene Kaufvertrag unheilbar nichtig ist. Somit muss also per Klageverfahren der Verkäufer als Eigentümer eingetragen und die Eigentümerin soweit wieder ausgetragen werden (ich hoffe, ihr könnt mir folgen).

Nun hat der hiesige Käufer natürlich den Anspruch auf Eintragung einer Sicherung zu seinen Gunsten im Grundbuch. Mein Antrag, diesen Anspruch dahingehend abzusichern, als dass dieser neben dem eingetragenen Widerspruch zu Gunsten des Verkäufers eingetragen wird, ist per Beschluss abgelehnt worden.

Ich finde auch keine Rechtsprechungen oder Hinweise, die es mir ermöglichen, den Anspruch des Käufers im Grundbuch zu sichern (ich glaube, ich muss nicht erst erzählen, dass die eingetragene Eigentümerin nicht mitgewirkt hat und wahrscheinlich auch nicht freiwillig den Eigentümerstatus im Grundbuch aufgeben wird).

Habt ihr eine Idee?

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