Zustimmung des Eigentümers bei Rangänderung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
ManuBu
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 10.08.2020, 07:33
Beruf: Justizangestellte (gelernte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte)

#1

10.08.2020, 07:49

Hallo zusammen :wink2 ,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen:

Der Eigentümer hat 2 Grundschulden der Bank X im Grundbuch stehen. Die Grundschulden sollen den Rang tauschen. Die Bank hat eine öffentlich beglaubigte Rangrücktrittserklärung unterzeichnet, in der der Rangrücktritt beantragt und bewilligt wird.

Ist es richtig, dass der Eigentümer eine Zustimmungserklärung vor einem Notar unterzeichnen muss mit dem Inhalt: " Hiermit stimmen wir, X und X, den am X vor X von X beantragten und bewilligten Rangrücktritt der in Abt. III lfd. Nr. 1 eingetragenen Grundschuld gegenüber der in Abt. III lfd. Nr. 2 eingetragen Grundschuld im Grundbuch von X zu.

Es muss dort nicht stehen, dass die Eigentümer, "zustimmen, beantragen und bewilligen? Richtig?

Ich danke Euch für die Hilfe,

liebe Grüße ;)
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2199
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

11.08.2020, 13:24

Letzteres wäre schon besser, denn den Antrag, der zur Kostenpflicht für etwaige Gerichtskosten führt, soll doch in der Regel nicht von der Bank, sondern von dem Eigentümer gestellt werden. Der Antrag selbst wäre formfrei d. h. nur privagtschriftlich möglich. Da bei Grundschulden der Eigentümer immer nach § 27 GBO in beglaubigter Form § 29 GBO zustimmen muss zu Löschungen, Rangänderungen usw., ist dann insoweit die Beglaubigungsform notwendig.
Wenn wie in dem vierten Absatz von unten nur die Bewilligung bzw. Zustimmung erkärt wird (ohne Antrag) wird das dem Grundbuchamt auch schon reichen und der Antrg wird dann entweder bei den Erklärungen der Bank zu finden sein oder in dem Anschreiben des Notars, so dass sie dann wohl wissen, wem sie die Gerichtskostenrechnung schicken sollen.

Hoffe, mich nicht geirrt oder etwas übersehen zu haben.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten