Löschung Uraltrecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

05.08.2020, 15:35

Hallo,
ich habe hier einen Vorgang auf den Tisch bekommen, bei dem ich Hilfe gebrauchen könnte.
In Abt. III ist ein Recht aus dem Jahre 1929 eingetragen, ursprünglich 848,80 GM umgerechnet in 10,85 EUR
Es handelt sich um die Sicherung eines Pflichtteilsanspruchs für Geschwister der ehemaligen Eigentümerin, natürlich inzwischen verstorben und in einer ellenlangen Kette vererbt, wobei einige Erben auch gar nicht ausfindig zu machen sind.
Ich meine mich zu entsinnen, dass es dann auch die Möglichkeit der Hinterlegung eines aufgerechneten Betrages beim Gericht gibt, damit die Eigentümerin die Löschung vornehmen kann. Wir sind hier in NRW, § 10 GBBerG greift also nicht.
Ich finde allerdings keinen Hinweis auf das pro cedere, kann mir insofern jemand weiterhelfen?
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#2

06.08.2020, 12:28

Na, da haste mit dem Wert aber Glück. Lies Dich mal ein (und freu Dich): Schöner/Stöber, 15. Auflage, Grundbuchrecht Rd-Nr. 4235 ff.
Ramona A.
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#3

06.08.2020, 13:14

:-? :thx
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