Vollmacht zur Vertretung bei Abschluss des Wiederkaufvertrages

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

15.07.2020, 10:31

Hallo zusammen,

die Gemeinde verkauft einen Bauplatz an Herrn X. Herr X verpflichtet sich, diesen Bauplatz innerhalb von drei Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Für den Fall, dass er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht eingeräumt, welches durch eine Auflassungsvormerkung grundbuchlich abgesichert wird.

Die Gemeinde fragt jetzt an, ob es die Möglichkeit gibt, dass der Gemeinde bereits im Kaufvertrag über den Bauplatz Vollmacht erteilt wird, Herrn X bei Abschluss des Wiederkaufvertrages zu vertreten.

Die Gemeinde hatte es wohl schon mehrfach, dass Käufer der Bebauungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, das Wiederkaufsrecht ausgeübt wurde, aber die Käufer nicht am Wiederkaufsvertrag mitwirken wollten.

Viele Grüße,
noto-fee
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