Löschung eines Vorkaufsrechts Genehmigung durchs Gericht erforderlich?

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Himmelskoerper
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#1

08.07.2020, 14:37

Hallo.

Ein Vorkaufsrecht im Grundbuch soll gelöscht werden.
Die begünstigte Dame hat einen Betreuer.

Muss die Löschungsbewilligung nun vom Gericht genehmigt werden?

Das mit dem Kaufvertrag beauftragte Notariat - dort eine Mitarbeiterin - meinte, hier benötige man keine Genehmigung des Gerichts, weil de Dame eh mittellos sei und das Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen könne.

Greif hier hier § 1821 BGB, so daß eine Genehmigung erforderlich ist?

MfG
Das Leben ist Zeichnen ohne zu radieren.
Ramona A.
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#2

09.07.2020, 10:21

.. und morgen spielt sie Lotto und gewinnt auch noch.....
Die Aussage des Notariats halte ich für etwas gewagt..
Himmelskoerper
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#3

09.07.2020, 12:02

Hallo Danke für Deine Antwort.

Ich konnte mit der Aussage auch nicht wirklich "was mit anfangen", weil sie auch so pauschaliert kam.
Ich warte mal ab, bis die Unterlagen / die Aufforderung von dem Notariat per Post kommt, mal sehen ob die darüber was schreiben.

Denn im Moment haben wir nur den telefonischen Kontakt mit dem Notariat und den Hinweis des Betreuer, dass da eine Löbe gemacht werden sol..
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Himmelskoerper
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#4

13.07.2020, 16:40

Hallo.

Ich wollte nur eben Bescheid geben.

Es war alles ein großes Missverständnis von der Mitarbeiterin des Notariats.
Sie hat das was völlig durcheinander gebracht.

Alles zurück, von uns aus ist nichts zu veranlassen.

Grüße
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