Erbbaurecht Teilfläche - Messungsanerkennung?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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popje
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#1

07.07.2020, 13:02

Ihr Lieben,

ich könnte eure Hilfe gebrauchen :S

Und zwar hatten wir einen Erbbaurechtsvertrag an einer noch zu vermessenden Teilfäche beurkundet. Diese wurde nun vermessen und mir liegt der Fortführungsnachweis vor.

Wie geht es denn nun weiter? Ich würde jetzt eine Messungsanerkennungsurkunde vorbereiten oder? Und hätte vielleicht jemand ein Muster für mich wie so etwas aussehen muss bei einem Erbbaurecht - finde nur die standardmäßigen bei einem Kaufvertrag...

Vielen Dank im Voraus!!

LG Popje
Martin Filzek
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#2

07.07.2020, 15:56

Ob du eine Messungsanerkennung (mit nachträglicher Auflassung) brauchst hängt davon ab, ob in der Kauf- bzw. hier Erbbaurechtsbestellungsurkunde schon die Einigung über die Erbbaurechtseinräumung mit beurkundet war oder nicht (vgl. Hinweise in Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 2735 ff., 2746 zur grundsätzlich ja auch bei Teilflächenverkauf bzw. -Erbbaurechtsbegründung mögilchen Mitbeurkundung von Auflassung / Einigung schon im Hauptbvertrag. Dann bräuchte man nur noch eine Identitätserklärung, keine Messungsanerkennung).
Die vorhandenen Muster wird man vielleicht verwenden können indem man nur statt "Auflassung" dann jeweils einsetzt "dingliche Einigung über die Erbbaurechtseinräumung".

Alles nur geraten ohne Garantie, bin kein Grundstücksrecht-Spezialist. Sehe anderen richtigeren Antworten mit Interesse entgegen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
popje
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#3

07.07.2020, 16:38

Danke schon einmal dafür :)
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