Hallo,
welche Form bedarf die Bestellung eines Nießbrauchsrechtes?
Ich kenne den Nießbrauch ja eigentlich nur als Gegenleistung im Rahmen einer Übertragung.
Jetzt soll aber von den Eltern einem der Söhne eine Nießbrauchsrecht bestellt, sprich ohne Übertragung oder als Gegenleistung.
Kann ich das im Rahmen einer Unterschriftsbeglaubigung mit Bewiligung und Antrag machen oder muss es zwingend eine Verhandlung sein?
Ich würde meinen UB reicht aus, finde aber leider in den Kommentaren keine wirkliche Bestätigung.
Nießbrauch
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Der Form des §873 BGB (also grundsätzlich gar keiner). Die Eintragungsbewilligung hingegen muss natürlich der Form des §29 GBO genügen.
Insofern ist eine Unterschriftsbeglaubigung natürlich vollkommen ausreichend.