Änderung Teulungserklärung Teileigentum in Wohnungseigentun

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
Hokulani
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 01.10.2018, 21:12
Beruf: Notarfachangestellte
Software: AnNoText

#1

21.06.2020, 11:54

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin auf der Suche nach einem Muster für die Änderung einer Teilungserklärung von Teileigentum in Wohnungseigentum. Das ehemalige Büro soll in 3 Wohnungen geteilt werden. An der Größe des Büros verändert sich nicht.

Hat jemand ein entsprechendes Muster für mich bzw kann mir sagen in welchen Büchern ich entsprechendes Muster finden kann? Ich bin ein bisschen verzweifelt..
Benutzeravatar
NoFaWi
Forenfachkraft
Beiträge: 165
Registriert: 06.08.2009, 18:19
Beruf: Notariatsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#2

21.06.2020, 18:21

Man muss nicht immer für alles ein Muster haben.
Checke zunächst die TE. Darf TE ohne Mitwirkung aller in WE gewandelt werden? Darf SE ohne Mitwirkung aller unterteilt werden? Denn solche Dinge können Auswirkungen auf Stimmrechte usw haben.
Wenn Du das überprüft hast, schaust Du Dir den neusten ATP an und die geänderte bzw ergänzte AB an. Alles korrekt wiedergegeben? Jeweils Zugang gewährleistet? Das übliche also.
Bei der Urkunde selbst beginnst Du mit einer Vorbemerkung, die den Sachverhalt und das Ziel der Urkunde nennt.
Anschließend formulierst Du aus:
TE jetzt 3 WE wie folgt, was zu Eintragung bewilligt und beantragt wird.
mach eine Tabelle, neue MEA, neue ATP-Nr, Beschreibung SE usw.
Denke daran auf die geänderte AB mit neuen Plänen in der Urkunde zu verweisen. Kurze Verfahrensvollmacht für den Notar.
Das war es eigentlich schon. Echt kein Hexenwerk.
Hokulani
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 01.10.2018, 21:12
Beruf: Notarfachangestellte
Software: AnNoText

#3

21.06.2020, 19:32

Super. Das hilft mir wirklich weiter. Vielen vielen Dank.
Hokulani
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 01.10.2018, 21:12
Beruf: Notarfachangestellte
Software: AnNoText

#4

21.06.2020, 19:40

Kurze Nachfrage noch.

Laut Teilung müssen alle Miteigentümer zustimmen.
Müssen auch sämtliche Gläubiger und Berechtigte Abt II und III zustimmen? Oder nur die betroffenen?
Antworten