Kaufvertrag und Werkvertrag

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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JB86
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#1

19.06.2020, 12:50

Hallöchen,

wir haben hier einen Kaufvertrag beurkundet und einen Werkvertrag. Gegenstand des Werkvertrags ist die Errichtung eines Bauvorhabens auf dem erworbenen Grundstück. Muss der Werkvertrag hier zusammen mit dem KV beim AG eingereicht werden? Mein Chef verwirrt mich gerade :nachdenk
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Notariatsoldie
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#2

21.06.2020, 22:46

Ich würde dem Grundbuchamt den Werkvertrag nicht einreichen, da die Bestimmungen des Werkvertrages für da Grundbuchamt nicht relevant sind. Wenn der Kaufvertrag und der Werkvertrag miteinander verknüpft sind und der Verkäufer und der Werkunternehmer miteinander verbunden sind, würde ich ggf. dem Grundbuchamt den Gesamtwert der Urkunden zum Zwecke der Kostenberechnung mitteilen.
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