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GbR-Grundstücksverkauf

Verfasst: 23.04.2020, 11:52
von StillesWasser
Moin,
ich steh auf dem Schlauch, bitte, bitte helfen!

Es geht um den Verkauf bzw. Übertragung einer Grundstücks-GbR auf den Käufer zu 2/3 Anteil (Kauf) bzw. Übertragung eines 1/3 Anteils
auf einen der GbR-MITgesellschafter (Übertragung), so dass diese beiden nach Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch die neue Grundstücks-GbR bilden.
Gesellschaftsvermögen ist nur das Grundstück!

Meine Frage jetzt wenn ich den Vertrag abrechne, welchen Wert lege ich da zugrunde?
Nur den Kaufpreis für den Käufer oder den Kaufpreis (2/3 Anteil) und den Wert des 1/3 Anteils des MITgesellschafters.

Ich häng mich wegen dem Wert des MITgesellschafters auf, weil ihm ja innerhalb der GbR der 1/3 Anteil eh schon gehörte!?
Hab heute ein Brett vor dem Kopf! :patsch

Ein herzliches :thx schon einmal an dieser Stelle!

Re: GbR-Grundstücksverkauf

Verfasst: 25.04.2020, 11:44
von Martin Filzek
StillesWasser hat geschrieben:
23.04.2020, 11:52
Moin,
ich steh auf dem Schlauch, bitte, bitte helfen!

Es geht um den Verkauf bzw. Übertragung einer Grundstücks-GbR auf den Käufer zu 2/3 Anteil (Kauf) bzw. Übertragung eines 1/3 Anteils
auf einen der GbR-MITgesellschafter (Übertragung), so dass diese beiden nach Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch die neue Grundstücks-GbR bilden.
Gesellschaftsvermögen ist nur das Grundstück!

Meine Frage jetzt wenn ich den Vertrag abrechne, welchen Wert lege ich da zugrunde?
Nur den Kaufpreis für den Käufer oder den Kaufpreis (2/3 Anteil) und den Wert des 1/3 Anteils des MITgesellschafters.

Ich häng mich wegen dem Wert des MITgesellschafters auf, weil ihm ja innerhalb der GbR der 1/3 Anteil eh schon gehörte!?
Hab heute ein Brett vor dem Kopf! :patsch

Ich würde davon abraten, dich deswegen aufzuhängen, und hoffe der Ratschlag erreicht dich trotz später Antwort noch rechtzeitig. Wenn ich es richtig verstehe, haben doch ein oder zwei Gesellschafter, die zu 2/3 an der GbR beteiligt waren, ihre Anteile an einen Dritten / Käufer verkauft zu einem bestimmten Kaufpreis, der in der Regel dem Verkehrswert § 46 entsprechen dürfte, so dass nach §§ 97, 47 der Kaufpreis dann den Wert des Kaufvertrags (2,0 KV 21100) bildet.
Derjenige, dem vorher 1/3 Anteil an der GbR gehörten, hat doch - wenn ich es richtig verstehe - gar nichts gemacht. Deshalb vermute ich, dass die in der Urkunde enthaltene "Übertragung eines 1/3 Anteils auf einen der GbR-Mitgeselschafter" unnötig war und nur versehentlich - vielleicht in dem Wunsch, klarzustellen, dass dieser weiterhin Gesellschater zu 1/3 bleibt - von dem Notar in die urkunde aufgenommen wurde. In diesem Fall wäre diese dann versehentlich aufgenommene Erklärung wohl nicht zu bewerten (vgl. § 21 GNotKG).

Heute in 2 Monaten am 25.06.2020 findet voraussichtlich in Essen das Halbtagsseminar Notarkostenschau kompakt statt, bei dem über zahlreiche neue Entwicklungen im Notarkosten-Recht berichtet wird (daavor am 23.06. in Hamburg und am 24.06. in Bremen, weiter am 25.05. in Hannover und 27.05. in Frankfurt a. M., siehe oben in Rubrik Fort- und Weiterbildung bei Seminare oder auf u.a. Website www.filzek.de. Anmeldungen überall noch möglich und willkommen. :wink2 /i]

Re: GbR-Grundstücksverkauf

Verfasst: 25.04.2020, 18:34
von Notariatsoldie
Hallo Stilles Wasser,

ich verstehe den Sachverhalt so, dass es eine GbR (nennen wir sie xyz) mit 3 Gesellschaftern (nennen wir sie A, B und C) gibt. Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist dabei die GbR xyz, bestehend aus den Gesellschaftern A, B und C.
Wenn nun 2 Gesellschafter der GbR (z.B. A und B) ihre GbR-Anteile an einen neuen Gesellschafter (D) verkaufen, so bleibt die GbR xyz weiter bestehen - nun jedoch bestehend aus den Gesellschaftern C und D. In diesem Fall ist - wie auch schon Martin Filzek dargelegt hat, der Kaufpreis, den D an A und B zahlt der Wert für den Vertrag.

Wenn der Sachverhalt anders sein sollte, werden weiter Infos benötigt (wer genau was an wen verkauft bzw. übertragen hat.

Ein schönes und gesundes Wochenende wünscht
Notariatsoldie