Zustimmung vor Beurkundung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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-Leni-
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#1

07.04.2020, 15:12

Hallo zusammen!
Es ist ein Kaufvertrag in der Mache über eine WE-Einheit. Ein weiterer Kaufvertrag über eine WE-Einheit und eine Garage ist bereits beurkundet. Damals war die Aussage der Beteiligten, dass als Verwalterin Frau XY bestellt sei. Es stellt sich heraus, dass kein wirksamer Beschluss darüber vorliegt. Wir sind jetzt dazu übergegangen, die Miteigentümer zustimmen zu lassen (sind bei insgesamt 5 Einheiten nur zwei Beteiligte).
Anm: Es steht auch im BV, dass der Verwalter oder die Miteigentümer mit 2/3 Mehrheit zustimmen müssen.

Frage: Kann die Zustimmungserklärung für den "in der Mache" befindlichen Kaufvertrag schon im Vorfeld erteilt werden? Termin steht fest für in zwei Wochen (Verbrauchervertrag). Jetzt kommen die zustimmenden Eheleute am Donnerstag für den ersten Vertrag. Ich wollte ihnen einen Gang zum Notar ersparen.

Und wenn das geht, wie schreibe ich das dann? Wir haben sonst immer in den Zustimmungen stehen, dass den Erklärenden der Inhalt des Kaufvertrages bekannt ist. Reicht das dann, wenn ihnen der Inhalt des Kaufvertrags bekannt ist, da man ihnen diesen im Entwurf hat zukommen lassen? Oder brauche ich diese Klausel gar nicht?

Vielen Dank und liebe Grüße!
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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