elektronische Umschreibung -Anlagen-
Verfasst: 27.02.2020, 14:38
Hallo, liebe Mitstreiterinnen/Mitstreiter,
ich habe einmal eine allgemeine Frage. Wir hier in NRW arbeiten ja noch nicht
mit dem elektronischen Grundbuch.
Ich muss jetzt eine Umschreibung beantragen im Bezirk eines Grundbuchamtes,
wo alles nur elektronisch gemacht werden kann, d. h. ja ich muss die Vorkaufsrechtsbescheinigung,
Unbedenklichkeitsbescheinigung etc. einscannen, elektronisch beglaubigen und ab geht´s.
Was mache ich mit den Originalen der Bescheide etc. verbleiben diese bei der Haupturkunde in
der Urkundenrolle?
Kann mir das bitte einmal jemand sagen, der schon elektronisch arbeitet?
Ganz lieben Dank!
ich habe einmal eine allgemeine Frage. Wir hier in NRW arbeiten ja noch nicht
mit dem elektronischen Grundbuch.
Ich muss jetzt eine Umschreibung beantragen im Bezirk eines Grundbuchamtes,
wo alles nur elektronisch gemacht werden kann, d. h. ja ich muss die Vorkaufsrechtsbescheinigung,
Unbedenklichkeitsbescheinigung etc. einscannen, elektronisch beglaubigen und ab geht´s.
Was mache ich mit den Originalen der Bescheide etc. verbleiben diese bei der Haupturkunde in
der Urkundenrolle?
Kann mir das bitte einmal jemand sagen, der schon elektronisch arbeitet?
Ganz lieben Dank!