elektronische Umschreibung -Anlagen-

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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StillesWasser
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#1

27.02.2020, 14:38

Hallo, liebe Mitstreiterinnen/Mitstreiter, :wink1 :wink2

ich habe einmal eine allgemeine Frage. Wir hier in NRW arbeiten ja noch nicht
mit dem elektronischen Grundbuch.

Ich muss jetzt eine Umschreibung beantragen im Bezirk eines Grundbuchamtes,
wo alles nur elektronisch gemacht werden kann, d. h. ja ich muss die Vorkaufsrechtsbescheinigung,
Unbedenklichkeitsbescheinigung etc. einscannen, elektronisch beglaubigen und ab geht´s.

Was mache ich mit den Originalen der Bescheide etc. verbleiben diese bei der Haupturkunde in
der Urkundenrolle?

Kann mir das bitte einmal jemand sagen, der schon elektronisch arbeitet?
Ganz lieben Dank! :thx
Sera
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#2

28.02.2020, 09:44

Hallo!

Wir sind hier zwar auch noch nicht elektronisch, standen aber vor genau diesem Problem.

Haben dann letztes Jahr unseren Revisor gefragt, der "zufällig" da war. Er meinte, dass wir die Originale in der Handakte lassen können.
StillesWasser
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#3

03.03.2020, 12:11

Hallo, Sera,

hatte sehr viel zu tun. Daher komme ich jetzt erst auf deine Antwort zurück.
:thx für deine Antwort. werde die Unterlagen dann auch in der Handakte belassen.
Liebe Grüße :wink1
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