Übertragungsvertrag; Betreuer notwendig?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

26.02.2020, 12:45

Hallo zusammen,

ich soll einen Übertragungsvertrag vorbereiten. Eigentümerin ist die Mutter. Erwerber ist der Sohn.

Die Mutter ist nach Angaben des Sohnes und des Ehemannes geschäftsunfähig. Es existiert wohl eine notarielle Generalvollmacht. Bevollmächtigter ist der Ehemann.

In meinem Übertragungsvertrag wird der Mutter und dem Ehemann ein Wohnungsrecht eingeräumt. Zudem stimmt der Ehemann dem Vertrag nach § 1365 BGB zu.

Kann der Ehemann jetzt aufgrund der Generalvollmacht auch für seine Ehefrau handeln oder muss ich einen Betreuer bestellen lassen?

Viele Grüße,
noto-fee
Notariatsoldie
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#2

26.02.2020, 18:29

Hallo noto-fee,
wenn der Bevollmächtigte in der Generalvollmacht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit worden ist, besteht kein Problem, den Ehemann auch als Bevollmächtigten seiner Ehefrau handeln zu lassen.
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